myrego - Das regionale Stadtmagazin für Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf
Wahlhelfer gesuchtZu den Aufgaben eines Mitgliedes im Wahlvorstand gehört die Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler und die Auswertung der abgegebenen Stimmen. Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt nach einer Berufung durch den Wahlleiter in einem Wahllokal der Stadt Teltow. Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, telefonische Erreichbarkeit und ggf. den Wunscheinsatzort.
Interessierte wahlberechtigte Personen der Stadt Teltow können sich bis
20.06.2008 Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit am Wahltag wird jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 15,- Euro gewährt. (§ 7 Abs.2 BbgKWahlV) |
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