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Offener Brief an Minister Steinbrück

Geschrieben von Redaktion
brief.jpgDie Mitglieder der Bürgerinitiative "Wir in Seehof" (BIWIS) wenden sich mit einem Offenen Brief an Herrn Minister Peer Steinbrück und erbitten auf diesem Wege Unterstützung und Einflussnahme bei der Rückübertragungsangelegenheit in Teltow Seehof.
Mitglieder der Bürgerinitiative
Wir in Seehof -BIWIS-
Karl-Liebknecht-Steig 6
D-14513 Teltow-Seehof


An den Minister für Finanzen
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Peer Steinbrück
-persönlich-
Wilhelmstraße 97
D-10117 Berlin


Rückübertragungsansprüche Sonnenthal in Teltow-Seehof
(Bundesland Brandenburg/ Kreis Potsdam Mittelmark)

Teltow, den 09.10.2007


Sehr geehrter Herr Minister,

in oben genannter Angelegenheit wenden wir uns mit der Bitte um Hilfe vertrauensvoll an Sie. Bei der Rückübertragungsangelegenheit in Teltow-Seehof handelt es sich um einen der größten Restitutionsansprüche auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Die entsprechenden Restitutionsbescheide werden durch Ihr Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin und Frankfurt/ Oder bearbeitet.

Inhaltlich entsprechen die aktuellen Bescheide, mit denen riesige Vermögenswerte übertragen werden, nicht den erforderlichen rechtlichen Ansprüchen, die in unserem Rechtsstaat an derartige Vorgänge gestellt werden müssen.
Dies betrifft insbesondere die Restitution von Grundstücken, die vor dem 15.09.1935 an private Erwerber verkauft wurden.
Für die Grundstücke besteht hier ein wirksamer Verzicht der Geschwister Sonnenthal hinsichtlich des früheren Miteigentumsanteils des Albert Sabersky zu ½ des Grundbesitzes in Teltow-Seehof. Dieser Umstand wird seitens der zuständigen Fachabteilung B3 beim BADV in Frankfurt/ Oder trotz vorliegender Beweise permanent ignoriert.

Das Grundbuch und der Kaufvertrag zum o. g. Grundstück „Gut Seehof" zeigen eindeutig, dass der Kauf am 30.05.1871 durch Herrn Max Sabersky im Namen der Handelsgesellschaft Max Sabersky erfolgte. Eigentümer dieser Gesellschaft waren zu je ½ Max Sabersky und Albert Sabersky.

Mit dem Tod von Max Sabersky wurde die Handelsgesellschaft aufgelöst. Die Erben nach Max Sabersky (die verwitwete Ehefrau und die 4 Kinder) wurden mit insgesamt ½ ins Grundbuch eingetragen. Weiterhin wurde Albert Sabersky mit ½ seines ursprünglichen Unternehmensanteils in das Grundbuch eingetragen. Albert Sabersky war nie ein Erbe von Max Sabersky!
Somit existiert auch keine ungeteilte Erbengemeinschaft nach Max und Albert Sabersky. Es sind also auch heute 2 getrennte Erbengemeinschaften zu den jeweiligen Miteigentumsverhältnissen vorhanden.

Rücknahme des vermögensrechtlichen Anspruchs der Geschwister Sonnenthal.

Die Geschwister Sonnenthal hatten im Jahre 1992 die Rücknahme ihres Antrages hinsichtlich der Verkäufe bis zum 14.09.1935 erklärt. Diese Erklärung wurde damit auch wirksam hinsichtlich des Miteigentumsanteils von ½, da jeder Miteigentümer über seinen Bruchteil gesondert verfügen kann. Anders wäre nur gewesen, wenn es sich um eine insgesamt ungeteilte Erbengemeinschaft gehandelt hätte. Dieses ist allerdings nicht der Fall!

Übertragung an die Max-Sabersky-Erben

So konnten die Geschwister Sonnenthal ihren Miteigentumsanteil hinsichtlich der Frühverkäufe (bis 14.09.1935) auch nicht wirksam an die Max-Sabersky-Erben übertragen. Denn hier war schon wirksam eine Rücknahme erklärt worden. Eine spätere Abtretung kann eine Rücknahme nicht wieder aufleben lassen. Dieses dürfte wohl unstrittig sein. Somit ist jedenfalls hinsichtlich eines Miteigentumsanteils von ½ der Frühverkäufe ein Rückübertragungsanspruch nicht mehr gegeben.

Auf Grund des vorstehenden Sachverhaltes bitten wir Sie, sehr verehrter Herr Minister, den Erlass von Restitutionsbescheiden für den Zeitraum vor dem 15.09.1935 durch das BADV zu unterbinden.
Diese Unterbindung sollte bis zur Verhandlung der Klage der Stadt Teltow/ Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bestand haben. Das dazu zu erwartende Urteil des Verwaltungsgerichtes wird für die Rechtslage eine Leitfunktion haben.

Weiterhin ist festzustellen, dass auch andere Restitutionsargumente in den BADV-Bescheiden einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Trotz besseren Wissens werden diese Argumente unerklärlicher Weise bis heute weiter verwendet. Zusätzlich lassen alle aktuell gefundenen Beweise wahrscheinlich eine völlig neue Rechtslage erwarten. Dann wären hunderte Restitutionsbescheide rechtswidrig!

Insgesamt wäre sicherlich eine generelle Überprüfung und Einflussnahme dringend angeraten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben in Anerkennung und Dank für Ihre entgegengebrachte Aufmerksamkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Axel Bierbrauer, Jörg Medczinski, Lutz Bierbrauer

Kommentare (1)Add Comment
Riesige Schweinerei
geschrieben von M. Schmidt, September 14, 2008
Endlich mal jemandt der hier Tatsachen auf den Tisch legt, wünschen den Herren der Biwis alles Gute.
M.Schmidt
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