
Abendliche Begegnungen mit Wildschweinen sind mittlerweile in Kleinmachnow an der Tagesordnung, und auch die aufgewühlten Grünstreifen am Straßenrand zeugen täglich von neuem von den Besuchen ganzer Wildschweinrotten mitten im Ort.
Soviel Nähe zur Natur ist nicht jedermanns Sache, wenn auch bislang alle Begegnungen glimpflich verliefen. Um der Überpopulation des Schwarzwildes Herr zu werden, setzt die Gemeinde Kleinmachnow verstärkt auf dessen Bejagung.
Allerdings ist die Jagdausübung im „befriedeten Bezirk" - sprich in Wohngebieten - nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese hat die Gemeinde jedoch bereits im vergangenen Jahr erstmals beantragt und regelmäßig verlängern lassen.
Sie ist allerdings beschränkt auf öffentliches Straßenland, den Bannwald und das TIW-Gebiet. Auf privaten Grundstücken dürfen der Jagdpächter und seine mittlerweile fünf Jäger nur tätig werden, wenn auch die Grundstücksbesitzer über eine Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung verfügen.
Die Gemeindeverwaltung bietet daher eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise an: Betroffene Kleinmachnower können die Gemeinde bevollmächtigen, diese Ausnahmegenehmigung bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, ohne dass ihnen dafür Kosten entstehen. Diese Vollmacht ist im Bürgerbüro oder als Download im Internet (www.kleinmachnow.de) zu erhalten und kann per Fax zurückgesandt werden.
Auch weiterhin können die Jäger nicht ständig mit geschultertem Gewehr durch den Ort patrouillieren und sofort zur Stelle sein, wenn sich ein Wildschwein blicken lässt. Erste Anlaufstelle für Wildschweinmeldungen ist nun das
Bürgerbüro im Rathaus:
Telefon: 877-1001, -1302, - 1303, - 1304
Sprechzeiten:
Montag : 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag : 9.00 - 15.00 Uhr
1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten und sobald Gefahr in Verzug ist, sollte die Polizei informiert werden, die ihrerseits einen Jäger alarmiert.
Da meist die Tiere jedoch schneller wieder verschwunden sind, als die Jäger vor Ort sein können, und ein sicherer Schuss innerhalb des Ortes nur selten zu verantworten ist, wird auch versucht, die Wildschweine durch regelmäßige Futtergaben auf Freiflächen zu locken, die einen Ansitz und schließlich auch den sicheren Abschuss ermöglichen. Auch zwei Fangkäfige sollen helfen, die große Zahl an Jungtieren zu dezimieren.
Mitte Juni begann die Jagd auf Eber, die zwei Jahre oder älter sind. Von den Frischlingen sind seit Ende Juni 80 Prozent zum Abschuss freigegeben. 24 Tiere wurden in diesem Jahr bereits erlegt. Bachen haben noch bis August Schonzeit.

Wann werden entlich wirksamme Gegenmaßnahmen getroffen?